StromNEV
§ 10 (2)
Netzverluste 2019
Durchschnittsverluste je Netzebene 2019
Hochspannung: 204.810 kWh - 0,15 %
Umspannung HS/MS: 545.337 kWh - 0,4 %
Mittelspannung: 1.756.501 kWh - 0,9 %
Umspannung MS/NS:1.401.465 kWh - 1,3 %
Niederspannung: 4.452.772 kWh - 3,77 %
Beschaffungskosten der Verlustenergie: 4,884 Cent/kWh
§ 19 (2)
Hochlastzeitfenster 2021 für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein individuelles Netzentgelt für die Netznutzung bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegen. Gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen veröffentlichen wir folgende Hochlastzeitfenster:
2021 Hochlastzeitraum
1. Mittelspannung
Winter: | 09:45 bis 12:00 Uhr |
Frühling: | 10:30 bis 11:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr |
Sommer: | 10:00 bis 10:30 Uhr |
Herbst | 12:00 bis 12:30 Uhr |
2. Umspannung MS / NS
Winter: | 10:00 bis 10:15 Uhr 16:30 bis 18:45 Uhr |
Frühling: | Keine |
Sommer: | Keine |
Herbst | 17:00 bis 18:30 Uhr |
3. Niederspannung
Winter: | 09:45 bis 11:45 Uhr 16:30 bis 18:45 Uhr |
Frühling: | Keine |
Sommer: | Keine |
Herbst | 17:00 bis 18:30 Uhr |
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage, Brückentage sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten/Schwachlastzeiten. Die Hochlastzeitfenster können jährlich aktualisiert werden.
Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen des Leitfadens der BNetzA erfüllt sein. Insbesondere sind das:
- Eine Bagatellgrenze, die jährliche Entgeltreduzierung muss mindestens 500,00 EUR betragen.
- Der maximale Energiebezug (Maximallast) des Netzkunden innerhalb der Hochlastzeitfenster muss erheblich unter seiner Jahreshöchstlast liegen:
HS 10%, HS/MS 20%, MS 20%, MS/NS 30%, NS 30% und es muss eine Mindestverlagerung von 100 kW vorliegen.
Information zur Beantragung
Auf den Internetseiten der BNetzA ist ein Leitfaden für den Antrag veröffentlicht. Alle Punkte der dort aufgeführten Checkliste müssen erfüllt sein. Für die Antragstellung ist eine Vereinbarung mit der Hellenstein-Energie-Logistik GmbH notwendig. Für deren Ausarbeitung benötigen wir die in der Checkliste genannten Punkte im Vorfeld der Bearbeitung.
§ 27 (1)
Netzentgelte
Unsere Netzentgelte sind unter dem Punkt Netznutzung Strom veröffentlicht.
§ 27 (2)
Stromkreislängen (zum 31.12.2019)
HS (Kabel): 2,5 km
MS (Kabel): 168,7 km
NS (Kabel, mit HAL): 647,9 km
MS (Freileitungen): 13,3 km
NS (Freileitungen, mit HAL): 14,8 km
Installierte Leistung der Umspannebenen (Transformatoren der Hellenstein-Energie-Logistik GmbH zum 31.12.2019)
HS/MS 110 kV / 20 kV: 105 MVA
MS/NS 20 kV / 0,4 kV: 137 MVA
Entnahme Jahresarbeit je Spannungsebene (2019)
HS: 136.334.162 kWh
HS/MS: 135.788.825 kWh
MS: 195.173.117 kWh
MS/NS: 104.515.877 kWh
NS: 112.187.901 kWh
Entnahme Jahresarbeit durch nicht leistungsgemessene Letztverbraucher (2019)
NS: 94.049.253 kWh
Anzahl der Entnahmestellen (zum 31.12.2019)
MS: 321
MS/NS: 3
NS: 29.305
Einwohnerzahl (zum 31.12.2019)
53.418 Einwohner
Versorgte Fläche (zum 31.12.2019)
22,35 km²
Geographische Fläche (zum 31.12.2019)
107,1 km²
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Hellenstein-Energie-Logistik GmbH