Netznutzung Strom
Netznutzungsentgelte Strom 2023
Die Entgelte für den Netzzugang Strom wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzenfestsetzung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg kalkuliert. Wir behalten uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.
Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind unter anderem folgende Komponenten enthalten:
- Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
- Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
- Preise für Übertragungsverluste.
Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine 1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.
Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben.
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2023 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2023
Netznutzungsentgelte Strom 2022
Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen gemäß den Vorgaben der Landesregulierungsbehörde auf der Grundlage des fortgeführten Ausgangsniveaus der zweiten Regulierungsperiode, da für das Jahr 2022 seitens der Landesregulierungsbehörde noch kein rechtskräftiger Bescheid für die Erlösobergrenze ab 2019 ergangen ist. Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben- soweit erforderlich nach Erteilung eines Beschlusses durch die Landesregulierungsbehörde- vor.
Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:
- Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
- Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
- Preise für Übertragungsverluste.
Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine 1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.
Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2022 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2022
Netznutzungsentgelte Strom 2021
Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen gemäß den Vorgaben der Landesregulierungsbehörde auf der Grundlage des fortgeführten Ausgangsniveaus der zweiten Regulierungsperiode, da für das Jahr 2021 seitens der Landesregulierungsbehörde noch kein rechtskräftiger Bescheid für die Erlösobergrenze ab 2019 ergangen ist. Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben- soweit erforderlich nach Erteilung eines Beschlusses durch die Landesregulierungsbehörde- vor.
Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:
- Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
- Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
- Preise für Übertragungsverluste.
Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine 1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.
Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2021 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2021
Netznutzungsentgelte Strom 2020
Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen gemäß den Vorgaben der Landesregulierungsbehörde auf der Grundlage des fortgeführten Ausgangsniveaus der zweiten Regulierungsperiode, da für das Jahr 2020 seitens der Landesregulierungsbehörde noch kein rechtskräftiger Bescheid für die Erlösobergrenze ab 2019 ergangen ist. Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben- soweit erforderlich nach Erteilung eines Beschlusses durch die Landesregulierungsbehörde- vor.
Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:
- Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
- Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
- Preise für Übertragungsverluste.
Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine 1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.
Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2020 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2020
Kommunikationsdatenblatt
Hier finden Sie unser Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber als PDF-Download.
Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber Hellenstein-Energie-Logistik GmbH
Netznutzungsvertrag
Hier finden Sie unseren Lieferantenrahmenvertrag und die entsprechenden Anlagen als PDF-Download.
Netznutzungsvertrag Strom Hellenstein-Energie-Logistik GmbH
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Hellenstein-Energie-Logistik GmbH
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Hellenstein-Energie-Logistik GmbH
Sperrauftrag Hellenstein-Energie-Logistik GmbH
Zuordnungsvereinbarung Hellenstein-Energie-Logistik GmbH
Entgelte für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung
Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen für den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte, gültig ab 01.01.2018