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Netznutzung Strom

Netznutzungsentgelte Strom 2023

Die Entgelte für den Netzzugang Strom wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzenfestsetzung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg kalkuliert. Wir behalten uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.

Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.

In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind unter anderem folgende Komponenten enthalten:

  • Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
  • Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
  • Preise für Übertragungsverluste.

Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine  1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.

Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben.

Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2023 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2023

Netznutzungsentgelte Strom 2022

Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen gemäß den Vorgaben der Landesregulierungsbehörde auf der Grundlage des fortgeführten Ausgangsniveaus der zweiten Regulierungsperiode, da für das Jahr 2022 seitens der Landesregulierungsbehörde noch kein rechtskräftiger Bescheid für die Erlösobergrenze ab 2019 ergangen ist. Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben- soweit erforderlich nach Erteilung eines Beschlusses durch die Landesregulierungsbehörde- vor.

Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.

In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:

  • Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
  • Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
  • Preise für Übertragungsverluste.

Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine  1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.

Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.

Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2022 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2022

Netznutzungsentgelte Strom 2021

Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen gemäß den Vorgaben der Landesregulierungsbehörde auf der Grundlage des fortgeführten Ausgangsniveaus der zweiten Regulierungsperiode, da für das Jahr 2021 seitens der Landesregulierungsbehörde noch kein rechtskräftiger Bescheid für die Erlösobergrenze ab 2019 ergangen ist. Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben- soweit erforderlich nach Erteilung eines Beschlusses durch die Landesregulierungsbehörde- vor.

Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.

In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:

  • Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
  • Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
  • Preise für Übertragungsverluste.

Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine  1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.

Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.

Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2021 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2021

Netznutzungsentgelte Strom 2020

Die Entgelte für den Netzzugang Strom beruhen gemäß den Vorgaben der Landesregulierungsbehörde auf der Grundlage des fortgeführten Ausgangsniveaus der zweiten Regulierungsperiode, da für das Jahr 2020 seitens der Landesregulierungsbehörde noch kein rechtskräftiger Bescheid für die Erlösobergrenze ab 2019 ergangen ist. Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben- soweit erforderlich nach Erteilung eines Beschlusses durch die Landesregulierungsbehörde- vor.

Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.

In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:

  • Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
  • Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
  • Preise für Übertragungsverluste.

Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine  1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.

Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangzähler erforderlich. Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben. Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.

Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom 2020 Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2020

Kommunikationsdatenblatt

Hier finden Sie unser Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber als PDF-Download.

Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber Hellenstein-Energie-Logistik GmbH

Netznutzungsvertrag

Hier finden Sie unseren Lieferantenrahmenvertrag und die entsprechenden Anlagen als PDF-Download.

Netznutzungsvertrag Strom Hellenstein-Energie-Logistik GmbH

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Hellenstein-Energie-Logistik GmbH

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Hellenstein-Energie-Logistik GmbH

Sperrauftrag Hellenstein-Energie-Logistik GmbH

Zuordnungsvereinbarung Hellenstein-Energie-Logistik GmbH 

Entgelte für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Netznutzungsentgelte Strom: Preisblatt Entgelte für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung, gültig ab 01.01.2016

Preisblatt für Standard- und Zusatzleistungen für den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen

Entgelte für den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz Hellenstein-Energie-Logistik GmbH, gültig ab 01.01.2020

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte, gültig ab 01.01.2018

Formular zur Meldung selbstverbrauchter Strommengen

Formular zur Meldung selbstverbrauchter Strommengen

Ansprechpartner:

Michael Holdenrieder
, Ihr kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen: Verträge und Marktplatzinformationen

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