§ 18 (1)
§ 18 (1)

Unsere allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss für Letztverbraucher in der Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher ergeben sich aus der gültigen Fassung der StromGVV, GasGVV, NAV und NDAV.