Veröffentlichungspflicht

Veröffentlichungspflichten

Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH ist zum 01.10.2006 der Kooperationsvereinbarung beigetreten, und somit wird das gesetzlich vorgeschriebene Basismodell umgesetzt.

Im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Gasnetzzugangsverordung (GasNZV) sind Netzbetreiber zur Veröffentlichung verschiedener Netzdaten verpflichtet.

Diese Daten der Hellenstein-Energie-Logistk GmbH können Sie hier einsehen.

Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen wird von der Hellenstein-Energie-Logistik GmbH jegliche Haftung ausgeschlossen.

Stand 01.04.2011

Anpassung unserer Netzanschlussverträge

Zum 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/ Niederdruckverordnung (NAV/NDAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge mit in Niederspannung/Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmern. Nach  ? 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit  ? 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV/AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen haben wir Gebrauch gemacht. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV sind erfolgt. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.