Netznutzungsentgelte Strom 2012
Die nachfolgenden Netzentgelte wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzenfestsetzung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg kalkuliert und der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gem. § 17 ARegV angezeigt. Sie sind ab 01.01.2012 gültig. Wir behalten es uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.
Die Preise sind als Nettopreise angegeben, zu denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. Die Umsatzsteuer und künftige die Netznutzung betreffenden Steuern und Abgaben werden mit dem jeweils geltenden Satz auf die Preise aufgeschlagen.
In den nachfolgenden Preisen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte sind folgende Komponenten enthalten:
- Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Vorhaltung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen etc.)
- Preise für Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme, Betriebsführung)
- Preise für Übertragungsverluste.
Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh werden unabhängig von der Jahreshöchstlast nach synthetischen Lastprofilen versorgt. Ein Lastgangzähler ist nicht erforderlich, jedoch eine 1/4-h Leistungsmessung, wenn die Jahreshöchstlast von 30 kW und der Jahresverbrauch von 30.000 kWh überschritten wird.
Bei Netzkunden mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 kWh ist unabhängig von der Jahreshöchstleistung ein Lastgangszähler erforderlich.Bei der Belieferung von Kleinnetzkunden (ohne 1/4-h-Leistungsmessung/1/4-h-Lastgangmessung) wird ein reiner Arbeitspreis erhoben.Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindleistung bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten.


