Die nachfolgenden Netzentgelte wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzenfestsetzung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg vom 19.12.2008 kalkuliert und der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gem. § 17 ARegV angezeigt. Sie sind ab 01.01.2009 gültig. Wir behalten es uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.
Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH hat gegen die Festsetzung der Erlösobergrenze Gas Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt unter Vorbehalt.


