Gas

Die nachfolgenden Netzentgelte wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzenfestsetzung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg vom 19.12.2008 kalkuliert und der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gem. § 17 ARegV angezeigt. Sie sind ab 01.01.2009 gültig. Wir behalten es uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.

Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH hat gegen die Festsetzung der Erlösobergrenze Gas Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt unter Vorbehalt.

Kommunikationsdatenblatt:

Datenblatt_HELOG_Gas_2010_10.pdf

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