Gas

Die nachfolgenden Netzentgelte wurden auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzenfestsetzung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg vom 19.12.2008 kalkuliert und der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gem.  ?17 ARegV angezeigt. Sie sind ab 01.01.2009 gültig. Wir behalten es uns vor, erhöhte Kosten, die uns als Verteilnetzbetreiber aufgrund von neuen oder geänderten Gesetzen und Verordnungen entstehen, zusätzlich und - sofern zulässig - auch rückwirkend im Zuge der Netznutzung weiterzuberechnen.

Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Die Hellenstein-Energie-Logistik GmbH hat gegen die Festsetzung der Erlösobergrenze Gas Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt. Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt unter Vorbehalt.

Kommunikationsdatenblatt:

Datenblatt_HELOG_Gas_2010_10.pdf

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